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Episode 11: Biosimilar Anwendung und Substitution in der öffentlichen Apotheke

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Seit dem 1. Januar 2024 dürfen ApothekerInnen die Substitution von einem Biologika Originalpräparat durch ein Biosimilar veranlassen. Das Einsparpotenzial ist riesig. Aktuell haben wir jährliche Mehrausgaben von SFr. 100 Millionen. Bis 2030 wird das Einsparpotenzial weiter steigen, da zahlreiche Biologika kurz vor dem Ablauf ihrer Patente stehen. Viele von uns stellen sich die Frage: „Was müssen wir beachten, wenn wir in der Apotheke die Substitutionen initiieren?“ Im Interview mit Simone Widmer erklärt Prof. Pascal Bonnabry, Chefapotheker HUG, was wir bei der Substitution von einem Biologika Originalpräparat durch ein Biosimilar berücksichtigen müssen, wie wir in der Kommunikation mit PatientInnen und ÄrztInnen vorgehen solle und eine interprofessionelle Zusammenarbeit fördern können.


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